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Hilfe
Wahlhelfer Europawahl 2024
Anmeldung als Wahlhelfer am Sonntag, 09. Juni 2024
Voraussetzungen:
Um Wahlhelfer*in werden zu können, müssen Sie:
am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger*in) sein
das 16. Lebensjahr vollendet haben
seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen
EU
-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Ich erfülle diese Voraussetzungen
ja
nein
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Welche Schicht möchten Sie übernehmen?
Frühschicht 7:45 Uhr zusätzlich ab 17:45 Uhr zum auszählen
Mittagsschicht 12:45 Uhr zusätzlich ab 17:45 Uhr zum auszählen
Briefwahllokal 15:45 Uhr bis zum Ende
Bemerkung