Wahlhelfer Europawahl 2024

Anmeldung als Wahlhelfer am Sonntag, 09. Juni 2024

Voraussetzungen: 

Um Wahlhelfer*in werden zu können, müssen Sie:

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger*in) sein
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
  • nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Ich erfülle diese Voraussetzungen
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