Kommunalwahlen am 8. März 2026

Anmeldung als Wahlhelfer für die Kommunalwahlen am Sonntag, 8. März 2026

Voraussetzungen: 

Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede und jeder werden, der selbst wahlberechtigt ist – also deutsche Staatsangehörige oder EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 18 Jahren.

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Ich erfülle diese Voraussetzungen

Persönliche Daten

Anrede
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Wahllokale und Schichten

Welche Schicht möchten Sie übernehmen?
Ich bin EDV-affin und kann mir vorstellen, bei der Auszählung mit einem Barcodescanner zu arbeiten.
Eine Schulung wird angeboten.
Ich stehe als Wahlhelfer für eine eventuelle Stichwahl zur Verfügung
Eine Stichwahl bei der Kommunalwahl findet in der Regel zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang statt, wenn keine Kandidatin oder kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht – auch hierfür werden wieder Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Falls ich nicht regulär eingeteilt werde, bin ich gerne bereit, das Reserveteam zu unterstützen.
Erfahrungsgemäß kann es am Wahltag oder kurz davor zu kurzfristigen Ausfällen kommen. Um den reibungslosen Ablauf dennoch sicherzustellen, bauen wir einen Reservepool an Wahlhelferinnen und Wahlhelfern auf, die am Wahltag bei Bedarf einspringen können.

Ich verfüge über Erfahrung als