Das Erstgespräch dient einer Klärung, ob eine psychische Erkrankung besteht und welche psychotherapeutische Behandlung notwendig ist oder ob Selbsthilfe- und Beratungsangebote genügen könnten.
Im Anschluss können gegebenenfalls weitere Termine zur vertieften Diagnostik und Einleitung einer Psychotherapie vereinbart werden. Erst nach diesen probatorischen Terminen wird entschieden, ob eine Psychotherapie bei mir aufgenommen werden kann.
Bitte bringen Sie mir bei Kindern unter 15 Jahre die Einverständniserklärung von allen sorgeberechtigten Personen unterschrieben zum ersten Termin mit!
Jugendliche ab 15 Jahren benötigen keine Einverständniserklärung ihrer Eltern.
Bitte lesen Sie sich unbedingt folgende Informationen durch:
Praxisinformation
Ambulante Psychotherapie in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Bitte beachten Sie: Für Erstgespräche stehen nur die hier buchbaren Termin zur Verfügung. Aus praxisorganisatorischen Gründen können Erstgespräche nur Vormittags stattfinden.
Regelung zur Terminabsage und Ausfallhonorar
Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen. Wird das Erstgespräch nicht wahrgenommen und nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 € fällig. Dieses Honorar ist privat zu zahlen und kann nicht von Krankenkassen übernommen werden.
Eine Terminbestätigung geht Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche per E-Mail zu. Schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner nach.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.