Verantwortliche Aufsicht im Stand

Damit in den Ständen geschossen werden kann, muß jeweils eine Aufsicht im Stand anwesend sein.
Um die Zahl der Kontaktpersonen zwischen Aufsicht und Schützen zu begrenzen,
soll eine Person maximal 2 Gruppen pro Tag beaufsichtigen.

Alle Mitglieder mit Aufsichtenlehrgang können sich hier als Aufsicht eintragen.
Dazu einfach ein freies Feld anwählen und "Aufsicht im Stand erstellen".

Wenn keine Aufsicht eingetragen ist kann kein Schießbetrieb garantiert werden.